IMPRESSUM

BÜROSYSTEME LILIENTHAL GMBH

Guido Lilienthal
Obere Kaiserswerther Straße 36
47249 Duisburg

Telefon: +49 203 36030544
Telefax: +49 203 36030546

E-Mail: info@lilienthal-gmbh.de
Internet: www.lilienthal-gmbh.de

Geschäftsführer: Guido Lilienthal
Zuständiges Registergericht: Amtsgericht Duisburg
Registernummer: HRA 24618
Umsatzsteuernummer: 109/5920/0941

Inhaltlich Verantwortlichergemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Guido Lilienthal


HAFTUNGSHINWEIS:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Wir behalten es uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder den gesamten Umfang der Seiten dieses Internetauftritts ohne gesonderte Ankündigung zu ergänzen, zu ändern oder zu löschen oder die Veröffentlichung des Angebots zeitweise oder endgültig einzustellen.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. GELTUNGSBEREICH

  1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden und dem Lieferanten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (Kunden und/oder Lieferanten) sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Vertragspartner (Kunde und/oder Lieferant) damit nicht einverstanden ist, muss er uns unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.


2. VERTRAGSANBAHNUNG UND VERTRAG

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich hinsichtlich der Preisgestaltung, der Art und der Menge.
  2. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt zustande, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde, die Bestellung des Kunden durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir mit der Ausführung begonnen haben.
  3. Die dem Kunden von uns vorvertraglich überlassenen Gegenstände (z.B. Kataloge, Handbücher, Hardware, Software, Designkonzepte) sind unser geistiges Eigentum; sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurück zu geben und zu löschen, wiederherzustellen und dürfen vom Kunden nicht benutzt werden.
  4. Vorleistungen (einschließlich Kostenvoranschlag, Recherche, Consulting und Entwurf), die wir im Rahmen eines Angebotes auf Wunsch des Kunden erbringen, können wir dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.


3. LEISTUNGSUMFANG

  1. Verträge beinhalten grundsätzlich nicht unsere Verpflichtung, den Kunden zu beraten, einzuarbeiten oder dafür Material zur Verfügung zu stellen. Sofern die Erstellung eines Pflichtenheftes oder eine Einweisung nicht ausdrücklich in dem Vertrag vereinbart wird, sind wir hierzu nicht verpflichtet. Der Kunde trägt das Risiko, dass die in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
  2. Wir übernehmen keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit unserer Leistungen, insbesondere nicht in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, werden Arbeitsunterlagen und -ergebnisse, elektronische Daten und Aufzeichnungen von uns in elektronischer Form gespeichert und archiviert, nachdem dem Kunden die vereinbarte Leistung vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurde.
  4. Technische und optische Änderungen der von uns angebotenen Ware behalten wir uns ausdrücklich vor.
  5. Der Kunde kann die Verkaufsverpackungen nach Rücksprache mit uns kostenfrei zurückgeben. Dabei entstehende Transportkosten sind vom Kunden zu tragen. Wir werden die zurückerhaltenen Verkaufsverpackungen entweder wiederverwenden oder einer korrekten Verwertung zuführen.

4. FREIGABE VON KONZEPTEN UND ENTWÜRFEN

Sofern wir nach Auftragserteilung eine Konzeption oder einen Entwurf erstellen, erhält der Kunde eine Prüffrist von einer Woche, um festzustellen, ob seine Wünsche, Bedürfnisse und Vorgaben in dem Konzept oder Entwurf abgebildet sind. Der Kunde erklärt uns gegenüber innerhalb der Prüffrist schriftlich die Freigabe. Mit der Freigabe wird das Konzept oder der Entwurf für die weitere Erstellungsleistung verbindliche Grundlage.


5. ÄNDERUNGEN VON LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

  1. Beide Vertragspartner können jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Lieferungen, Leistungen, Methoden und Termine vorschlagen.
  2. Im Falle eines Änderungsvorschlages durch den Kunden werden wir innerhalb von zehn Werktagen mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf den Vertrag hat, insbesondere unter Berücksichtigung der Höhe der Vergütung. Der Kunde hat dann binnen fünf Werktagen schriftlich mitzuteilen, ob er seinen Änderungsvorschlag zu diesen Bedingungen aufrechterhalten will oder ob er den Vertrag zu den alten Bedingungen fortführen will.
  3. Solange kein Einvernehmen über die Änderungen besteht, werden die Arbeiten nach dem bestehenden Vertrag fortgesetzt.


6. PREISE

Alle Entgelte richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nach unserer jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste oder unseren betrieblichen Entgeltsätzen zzgl. Versandkosten sowie der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer. Sie sind freibleibend und werden den Marktgegebenheiten laufend angepaßt. Zeitentgelte sind auch für Reisezeiten zu zahlen. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten etc. sind zusätzlich nach unseren betriebsüblichen Sätzen zu vergüten.


7. NUTZUNGSRECHTE

  1. Alle Rechte an unseren Arbeitsergebnissen – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – stehen im Verhältnis zum Kunden uns zu. Auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind.
  2. Bei Werken, die durch uns hergestellt wurden, wird dem Kunden ein Nutzungsrecht eingeräumt. Der Kunde erwirbt für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von uns im Rahmen des Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht auf die Dauer von zwei Jahren.
  3. Unsere Arbeiten dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen unserer Einwilligung.
  4. Für jeden Fall der Überschreitung des vereinbarten Nutzungsrechtes verpflichtet sich der Kunde, an uns eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe des doppelten Entgeltes, das er bei rechtmäßiger Nutzung an uns hätte zahlen müssen. Die Vertragsstrafe ist auf einen Schadensersatzanspruch anzurechnen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, in diesem Fall das übertragene Nutzungsrecht zu widerrufen.
  5. Wir dürfen unsere Werke und Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden ausgeschlossen werden.
  6. Das Nutzungsrecht an Werken wird unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung eingewilligt haben, können wir diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerrufen.


8. ZAHLUNG, RECHNUNGEN UND AUFRECHNUNG/ZURÜCKBEHALTUNG

  1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Übergabe des Kauf-, Miet- oder Leasinggegenstandes, Abnahme des Werks oder nach Leistung der Dienste fällig.
  2. Soweit der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen und -lieferungen ausweist, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung, -lieferung , durch uns Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung, -lieferung, an der Gesamtleistung oder Lieferung fällig. Entgelte für unsere laufenden oder wiederkehrenden Lieferungen und Leistungen werden jeweils monatlich im Voraus abgerechnet und sind sofort fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
  3. Einwendungen gegen unsere Rechnungen muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt geltend machen, anderenfalls gilt der Inhalt der Rechnung als genehmigt. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, so hat er sofort nach Lieferung oder Leistungserbringung seinen Einwand geltend zu machen.
  4. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, dass es sich um Mängelrügen handelt, die von uns schriftlich anerkannt wurden.


9. LIEFERUNG UND LIEFERTERMINE

  1. Evtl. (Liefer-) Termine sind unverbindlich. Auslieferungstermine für die Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer werden von uns gesondert schriftlich bestätigt oder in anderen Vereinbarungen schriftlich festgehalten und sind nur in diesen Fällen verbindlich.
  2. Sofern dem Kunden die Leistung auf einem Speichermedium zur Verfügung zu stellen ist, sind wir berechtigt, die Art des Speichermediums nach billigem Ermessen zu bestimmen, wenn zuvor keine Einigung mit dem Kunden herbeigeführt wurde. Die Kosten des Speichermediums trägt der Kunde.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Kunden über.
  4. Sämtliche Lieferungen reisen auf die Gefahr des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, offene Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer noch vor Ort bestätigen zu lassen. Diese Quittung über den Schaden ist uns unmittelbar vorzulegen. Nicht bestätigte, offene Mängel können später nicht anerkannt werden und sind auch nicht versichert. Handelt es sich um einen verdeckten Transportschaden oder Mangel, so ist dieser sofort schriftlich beim Frachtführer anzuzeigen und die Regressansprüche sind beim Frachtführer anzumelden. Den Nachweis der Anmeldung des verdeckten Mangels hat der Kunde sofort zu erbringen. Es gilt, für verdeckte Mängel die Einhaltung von Fristen zu beachten, in denen verdeckte Mängel nach Empfang der Ware anzuzeigen sind. Diese sind: bei der Post innerhalb von 24 Stunden; bei der Bahn innerhalb von 7 Tagen; beim Spediteur innerhalb von 6 Tagen; bei Luftfrachtgesellschaften innerhalb von 7 Tagen.


10. MÄNGELHAFTUNG BEI WERKVERTRAGLICHEN LEISTUNGEN

Soweit auf unsere Leistungen die gesetzlichen werkvertraglichen Regelungen (§ 631 ff. BGB) anwendbar sind, gilt das Folgende:

  1. Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist das Werk binnen zwei Wochen abzunehmen, wenn eine der Vertragsparteien eine förmliche Durchführung der Abnahme verlangt. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als mit Ablauf von vier Wochen ab Gefahrübergang als abgenommen. In diesem Falle gelten die bereits vorher angebrachten Mängelrügen als Vorbehalte der Rechte des Kunden bei Mängeln. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bekannte Mängel sind innerhalb dieser Frist vom Kunden geltend zu machen.
  2. Bei berechtigt und fristgemäß geltend gemachten Mängeln beheben wir die Mängel nach eigener Wahl im Wege der Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Herstellung eines neuen Werkes. Im Fall der Verweigerung der Nacherfüllung, ihrer Unmöglichkeit, ihrer Unzumutbarkeit oder bei dem Fehlschlagen zwei Versuche der Nacherfüllung —bei Projekten mit mehreren Phasen zwei Nacherfüllungsversuche pro Phase—, hat der Kunde die gesetzlichen Rechte bei Mängeln, sofern der Kunde uns schriftlich nach dem Fehlschlagen erfolglos eine Nachfrist von zumindest vier Wochen gesetzt hat. Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Schadensersatz) kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf schriftlich erklärt werden.
  3. Das Recht zur Minderung entfällt, wenn unsere Pflichtverletzung nur unerheblich ist.
  4. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Leistung verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme.


11. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT, MÄNGELHAFTUNG

  1. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Offensichtliche Mängel sind bei uns unverzüglich nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns unverzüglich nach dem Entdecken durch den Kunden gerügt werden.
  2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
  3. Bei Sachen (auch Software, ), die nicht von uns hergestellt wurden, treten wir an den Kunden sämtliche Ansprüche aus Mängeln ab, die gegen den Hersteller oder unseren Verkäufer der Ware bestehen. Wir leisten nur Gewähr, soweit der Hersteller oder Verkäufer die Haftung für Mängel verweigert, verzögert oder von Gegenleistungen abhängig macht. Der Anspruch gegen uns ist von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme des Herstellers oder Verkäufers abhängig, es sei denn, die gerichtliche Geltendmachung wäre unzumutbar.


12. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Sämtliche Lieferungen von uns erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen vor. Unser Eigentum geht insbesondere nicht dadurch unter, dass Zahlungen geleistet werden, die dem Kaufpreis für ein oder mehrere Stücke oder für bestimmte Sendungen gleich kommen. Die Bearbeitung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag von uns und begründet keinen Eigentumserwerb nach § 950 BGB. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
  2. Der Kunde tritt bereits hiermit die Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gegen seine Abnehmer an uns ab, gleichgültig, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Der Kunde ist bis zum Widerruf berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen anzuzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinzuweisen.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von uns gelieferte Ware vor Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen ihn zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Vor Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Ansprüche ist die Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinen Kunden Bezahlungen erhält. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Kunde.
  4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.


13. MITWIRKUNG DES KUNDEN

Der Kunde wirkt bei der Erbringung der Leistung unentgeltlich und rechtzeitig mit und stellt uns alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung. Überläßt uns der Kunde urheberrechtliche geschützte Werke, wie z.B. Daten, Texte, Bilder, so hat er sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Kunde stellt uns von den Ansprüchen Dritter frei.


14. HAFTUNG

  1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letzten genannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  2. Wir haften nicht wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Wir haften auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Waren.


15. ABTRETUNG, SCHRIFTFORMERFORDERNIS UND SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus mit uns geschlossenen Verträgen als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus abzutreten oder sonst. Rechte und Pflichten aus mit uns geschlossenen Verträgen ohne unsere Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
  2. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
  3. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages.


16. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

  1. Unsere Verpflichtungen sind in unseren Geschäftsräumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
  2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand Duisburg.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.


buerosysteme-lilienthal-agb-2014.pdf